Allgemeine Geschäftsbedingungen der KBU GmbH
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der KBU GmbH (nachfolgend KBU genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftragsgebers werden nicht anerkannt, es sei denn, KBU hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Präsentationen
2.1 Jegliche auch teilweise Verwendung der von KBU mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von KBU. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von KBU zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von KBU.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von KBU im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei KBU. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 8 auf den Auftraggeber über.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/ Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von KBU übermittelte Beschlussberichte oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Layouts, strategische Konzepte, u. a.), welche KBU erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von KBU. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist KBU nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 KBU ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte zu beauftragen.
4.2 KBU ist berechtigt, Aufträge zur spezialisierten Werbeleistung (Text, Art, PR, etc.) und Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung KBU vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (KBU AGB) zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt mit Projektfreigabe ausdrücklich die entsprechende Vollmacht. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/ oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet KBU nicht.
5. Lieferungen, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtung von KBU sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von KBU zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von KBU zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von KBU bestätigt worden ist.
5.4 Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der KBU liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. KBU wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von KBU, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von KBU sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KBU über den Betrag verfügen kann.
6.5 Bei länger andauernden Projekten behält KBU sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.6 KBU behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig sind.
7. Stornierungskosten
7.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann KBU unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Nutzungsrechte
8.1 KBU wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt KBU ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von KBU.
8.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei KBU.
8.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat KBU von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8.4 Zieht KBU zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird KBU deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 8.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8.5 Sämtliche Rechte an eigenen Modellen, Methoden und Verfahren, die KBU zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung einsetzt, verbleiben bei KBU, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
8.6 KBU behält sich vor, mit Zustimmung des Auftraggebers in Pressemitteilungen oder zu Werbezwecken über Projekte öffentlich zu berichten. In diesem Fall wird KBU dafür Sorge tragen, dass keinerlei vertrauliche Information des Auftraggebers veröffentlich werden.
9. Impressum
KBU kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
10. Gewährleistung, Haftung
10.1 Von KBU gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht KBU das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
10.3 Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn KBU, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet KBU für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
11. Erfüllungsort und Gerichtstand
11.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist der Firmensitz von KBU, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist.
11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. 12. Sonstiges 12.1 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
12.2 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
12.3 KBU wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von KBU bzw. Nutzung der Dienste von KBU gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.